Gesundheitsreform
der gesetzlichen Krankenversicherung
gesetzliche Krankenkasse
seit 1989
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In
die
private Krankenversicherung
( PKV ) können
Selbständige, Freiberufler, wie zum Beispiel der Arzt oder
Rechtsanwalt, Beamte mit Beihilfe Anspruch, Angestellte und
Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsverdienst über
der Jahresarbeitsentgeldgrenze, die von der Pflichtmitgliedschaft in
der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind, wechseln.
Angestellte und
Arbeitnehmer die nicht von der Pflichtmitgliedschaft in der GKV befreit
sind, sind
in der gesetzlichen Krankenversicherung
( GKV )
pflichtversichert.
Der Angestellte, der
über dieser Grenze liegt, der
Selbständige, Arzt oder Freiberufler kann sich frei
entscheiden, ob die gesetzliche Krankenversicherung
( GKV ) ihm
genügt oder ob die private Krankenversicherung
seine
Ansprüche besser erfüllt.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung
ist die gesetzliche Krankenversicherung
durch den Staat in ihren Leistungen reglementiert.
Deshalb entsprechen sich die Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen zu mehr als 95%.
Inzwischen gibt es in Deutschland 253 ( Stand 01/2006 ) gesetzliche
Krankenkassen.
Seit 1989 ist die für 2006 geplante "Gesundheitsreform"
bereits die achte sogenannte Gesundheitsreform.
Weil die private Krankenversicherung
ein Vertrag zwischen dem Versicherten und der
Versicherungsgesellschaft, bei der er die private
Krankenversicherung abgeschlossen hat,ist, braucht der
Versicherte in der privaten Krankenversicherung
keine Angst zu habe, dass ihm Leistungen seiner Versicherung vom
Versicherungsunternehmen einseitig gekürzt werden. Kürzungen
der Leistungen in der gesetzlichen
Krankenversicherung sind jedoch seit 1989 fast an der
Tagesordnung.
Die Zahl der Personen die in die private
Krankenversicherung wechseln ( sofern sie
können ) nimmt ständig zu.
Nachstehend ein Übersicht über die
sogenannten Gesundheitsreformen
der gesetzlichen Krankenversicherung
seit 1989. Sie können selbst sehen, dass die Reform
fast immer eine Leistungskürzung
mit sich brachte.
Gesundheitsreformgesetz (
GRG ) von 1989:
Arzneimittel,
Verbandmittel:
Festlegung
von Festbeträgen für Arzneimittel. Differenz zu
teureren Mitteln trägt der Patient selbst. Bei
Nichtfestbetragsmitteln Zuzahlung von 3,- DM
Hilfsmittel, Heilmittel:
Festbeträge
für industriell gefertigte Produkte. Zuschuss für
Brillengestell 20,- DM. Neue Brille nur bei Veränderung der
Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Kontaktlinsen nur in
besonders schweren Fällen. Bei physikalischer Therapie (z. B.
Massagen) Eigenbeteiligung 10 %
Zahnbereich, Zahnersatz:
Festlegung von
Zuschussgruppen für Zahnersatzleistungen: 50% Zuschuss und
ggf. 10% Bonus
Krankenhaus:
Erhöhung der
Zuzahlung durch Patient je Krankenhaustag auf: 10,- DM tägl.,
max. 140,- DM/Jahr
Fahrtkosten:
Ambulant keine
Übernahme, ausser Rettungsfahrt. Bei stationärer
Behandlung Übernahme mit 20,- DM Eigenbeteiligung des Patienten
Rentner:
Rückkehr in die
Krankenversicherung der Rentner (KVdR ) nur, wenn 9/10 der 2.
Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen
Krankenversicherung
Fazit: Gesundheitsreform 1989
gleich Leistungskürzung
in der gesetzlichen Krankenversicherung
1990/1991:
Verdienstausfall:
Versteuerung von
Krankentagegeldern bei gesetzlich Krankenversicherten (Freigrenze 800,-
DM) Basis: Einkommenssteuergesetz § 32 b
Rentner:
ab 1.7.1990 6,4%
Eigenanteil für Rentner zur gesetzlichenKrankenversicherung
ab 1.7.1991 6,1%
Eigenanteil für Rentner zur Krankenversicherung
Zahnbereich, Zahnersatz:
Bonus nur, wenn
regelmäßige Vorsorgebehandlung nachgewiesen wird.
Bei mehr als 10 Jahren Vorsorgenachweis Bonus 15%
Gesundheits-Strukturgesetz
( GSG ) 1993:
Arzneimittel,
Verbandmittel:
Preisabhängige
Zuzahlung pro Medikament: für Versicherte über 18
Jahre bis 30,- DM/ 3,- DM, bis 50,- DM/ 5,- DM, über 50,- DM/
7,- DM
Zahnbereich, Zahnersatz:
Große
Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähnen je
Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich
werden nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie nur noch
für Kinder/Jugendliche (Ausnahme: Erwachsene mit schweren
Kieferanomalien)
Krankenhaus:
Zuzahlung von 11,- DM/
Tag, max. für 14 Tage
Fahrtkosten:
Fahrtkosten zur
ambulanten. Behandlung, die 20,- DM übersteigen, werden
übernommen, wenn damit stationäre Behandlung
vermieden oder verkürzt wird
Fazit:
Weitere Kürzungen in der gesetzliche
Krankenversicherung
1994:
Arzneimittel,
Verbandmittel:
Zuzahlung für
Versicherte über 18 Jahre nach
Packungsgrößen zwischen 3,- DM und 7,- DM, Zuzahlung
auch bei Mitteln mit Festbetrag
Krankenhaus:
Zuzahlung von 12,- DM/
Tag, max. für 14 Tage
Erstes
und zweites GKV-Neuordnungs-Gesetz ( 1. NOG, 2. NOG ) 1997
Arzneimittel:
Erhöhung der
Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 9,-/11,-/13,- DM
Heilmittel, Hilfsmittel:
Zuzahlung: 15%, 20%
Eigenbeteiligung an Kosten, die die gesetzlche Krankenkasse
übernimmt
Sehhilfen:
Kein Zuschuss mehr
für Brillengestelle
Zahnbehandlung,
Zahnersatz:
Nur noch geringer
Festzuschuss bei Zahnersatz. Kein Zahnersatz für Jahrgang 1979
und jünger. Einschränkungen bei Zahnbehandlung (z.B.
keine implantologischen Leistungen). Keine Erstattung für
Inlays
Krankenhaus:
Höhere
Eigenbeteiligung bei stationären Kuren und
Rehabilitationsmaßnahmen (Alte Bundesländer 25,- DM
statt 12 DM, neue Bundesländer 20,- statt 9,- DM).
Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus von 9,- DM (neue
Bundesländer ) bzw. 12,- DM (alte Bundesländer) auf
14,- bzw. 17,- DM
Krankengeld:
Senkung auf 70% (vorher
80%) des Bruttoeinkommens, maximal 90% (vorher 100%) des Nettoeinkommens
Fazit:
Noch mehr Kürzungen in der gesetzlichen
Krankenversicherung
1999
Zahnersatz:
Geburtsjahrgänge
1979 und jünger erhalten wieder Zahnersatzleistungen. Statt
Festzuschuss wieder prozentuale Erstattung von 50% bis 65%
Arzneimittel:
Senkung der Zuzahlung je
nach Packungsgröße auf 8.- / 9.- / 10.- DM
2002
Zahnersatz - Eigenanteil:
50 % der Kosten ohne
Bonus
40 % der Kosten mit
Bonus
35 % der Kosten bei
Nachweis langjähriger Pflege
2004
Arzneimittel:
10% des Preises, mind.
5,- Euro max. 10,- Euro je Arzneimittel, nicht mehr als das Mittel
kostet
Heilmittel:
Zuzahlung 10 % der
Kosten + 10,- Euro pro Verordnung
Hilfsmittel:
Zuzahlung Bandagen,
Einlagen, Kompressionstherapie 10 % der
übernahmefähigen Kosten, mind. 5,- Euro, max. 10,-
Euro
Krankenhausbehandlung:
Zuzahlung 10,- Euro pro
Kalendertag für höchstens 28 Tage
Ambulante
Rehabilitationsmaßnahmen:
Zuahlung 10,- Euro pro
Kalendertag
Stationäre
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen:
Zuzahlung10,- Euro pro
Kalendertag für höchstens 28 Tage
Zahnersatz - Eigenanteil:
50 % der Kosten ohne
Bonus
40 % der Kosten mit
Bonus
35 % der Kosten bei
Nachweis langjähriger Pflege, wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog
gestrichen
Arztbesuch:
Die Zuzahlung bei Arzt
und Zahnarzt (Praxisgebühr) beträgt jeweils 10
Euro pro Quartal.
Die Zuzahlung
entfällt bei Behandlung auf Überweisung in demselben
Quartal - außerdem bei Kindern unter 18 Jahren, bei
Schutzimpfungen, sowie bei Untersuchungen zur Vorsorge (z.B.
Zahnkontrolle) und zur Früherkennung (z.B.Krebsvorsorge).
Für Sozialhilfeempfänger gilt eine reduzierte
Praxisgebühr von 1 Euro
Sehhilfen:
Der Leistungsanspruch
bei der Versorgung mit Sehhilfen
wird auf Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres) sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Personen
beschränkt
Zuzahlung:
Für die
Zuzahlungen gilt grundsätzlich eine Jahresobergrenze von 2%
des Bruttoeinkommens.
Chronisch Kranke zahlen
max. 1%. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den Zuzahlungen
befreit
Nicht
verschreibungspflichtige Medikamente:
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente,
sowie Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensqualität
(z.B.
Präparate zur Raucherentwöhnung, Viagra)
müssen voll von den
Versicherten bezahlt werden. Ausnahmen gelten bei Kindern unter 12
Jahren, Schwerkranken und Jugendlichen mit
Entwicklungsstörungen
Sterbegeld -
Entbindungsgeld:
Sterbegeld,
Entbindungsgeld und Leistungen bei Sterilisation
(die
nicht aus medizinischen Gründen geboten sind) sind aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen
Künstliche
Befruchtung:
Maßnahmen zur künstlichen
Befruchtung
werden
nur noch eingeschränkt erstattet (Reduzierung auf 3 statt 4
Versuche,
Altersgrenzen zwischen 25 und 40 für Frauen bzw. 50
Lebensjahren bei
Männern) und mit einer Eigenbeteiligung von 50% belegt
Fahrkosten:
Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in
Ausnahmefällen erstattet, Verlegungsfahrten nur noch bei
medizinischer Notwendigkeit
2005
Zahnbereich - Zahnersatz:
Der Zahnersatz bleibt im
Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf
Leistungen wie bisher. Änderungen gibt es bei den
Zuschüssen der
Krankenkassen und bei der Finanzierung.
Die bisherigen
prozentualen
Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz
werden ab Januar 2005 durch so genannte befundbezogenen
Festzuschüsse
ersetzt.
Ab 1. Juli 2005 zahlen
außerdem gesetzlich Versicherte
für
Zahnersatz einen zusätzlichen, einkommensabhängigen
Beitragssatz.
Dieser wird mit dem im Rahmen der Gesundheitsreform ab 2006
vorgesehenen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zu einem einheitlichen
Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent zusammengezogen. Die
gesetzlichen Krankenkassen sind gleichzeitig verpflichtet, die durch
diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung
weiterzugeben. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der
Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen wie
mitversicherte
Familienangehörige
Versicherten-Bonus:
Künftig
müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren
Mitgliedern Hausarztsysteme anbieten. Der Versicherte verpflichtet sich
dabei, für ein Jahr, ausschließlich einen bestimmten
Hausarzt bei der Erstbehandlung aufzusuchen. Die Teilnahme erfolgt auf
freiwilliger Basis und kann mit einem Bonus verbunden werden.
Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen
Bonussysteme entwickeln (Bonus bei Teilnahme an Vorsorgeprogrammen ).
Die Konditionen legen die Krankenkassen fest
Patientenquittung:
Auf Wunsch des
Versicherten erhält er nach jeder Behandlung
bzw. nach
jedem Quartal vom Arzt oder von der Klinik eine Auflistung aller
Leistungen und Kosten
Apotheken und Medikamente:
Der Apotheker verdient
bei allen verschreibungspflichtigen Medikamenten
ein einheitliches Abgabehonorar von 8,10 Euro.Er ist gleichzeitig
verpflichtet auf Nachfrage des Versicherten, diesem ein
preisgünstigere
Alternative anzubieten, soweit es vom Arzt nicht anders verordnet
wurde. Medikamente können künftig auch über
das Internet und das
Telefon bezogen werden. Bei rezeptfreien Medikamenten kann der
Apotheker künftig den Preis selbst festlegen. Ein
Preisvergleich wird
sich deshalb lohnen
Finanzen der Krankenkassen:
Die gesetzlichen
Krankenversicherungen sollen in den
Mitgliederzeitschriften ihre Ausgaben offen legen
2006
Es wird weiter am
Gesundheitssystem herumgedoktort. Die
Gsundheitsreform 2006 steht vor der Tür, ein Eckpunktepapier
ist
bereits verfasst. Nach Einschätzung mehrerer Experten wird
auch diese Gesundheitsreform nicht die gewünschten
Effekte
bringen.Näheres folgt in Kürze.
Die obige
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Vollständigkeit und ist nicht als Beratungsleistung zu
verstehen.
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