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Gesundheitsreform der gesetzlichen Krankenversicherung 

gesetzliche Krankenkasse

seit 1989

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In die private Krankenversicherung ( PKV ) können Selbständige, Freiberufler, wie zum Beispiel der Arzt oder Rechtsanwalt, Beamte mit Beihilfe Anspruch, Angestellte und Arbeitnehmer  mit einem Jahresarbeitsverdienst über der Jahresarbeitsentgeldgrenze, die von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind, wechseln.


Angestellte und Arbeitnehmer die nicht von der Pflichtmitgliedschaft in der GKV befreit sind, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) pflichtversichert.

Der Angestellte, der über dieser Grenze liegt, der Selbständige, Arzt oder Freiberufler kann sich frei entscheiden, ob die gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) ihm genügt oder ob die private Krankenversicherung seine Ansprüche besser erfüllt.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung durch den Staat in ihren Leistungen reglementiert.

Deshalb entsprechen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 95%.

Inzwischen gibt es in Deutschland 253 ( Stand 01/2006 ) gesetzliche Krankenkassen.

Seit 1989 ist die für 2006 geplante "Gesundheitsreform" bereits die achte sogenannte Gesundheitsreform.

Weil die private Krankenversicherung  ein Vertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft, bei der er die private Krankenversicherung abgeschlossen hat,ist, braucht der Versicherte in der privaten Krankenversicherung keine Angst zu habe, dass ihm Leistungen seiner Versicherung vom Versicherungsunternehmen einseitig gekürzt werden. Kürzungen der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch seit 1989 fast an der Tagesordnung.

Die Zahl der Personen die in die private Krankenversicherung wechseln ( sofern sie können ) nimmt ständig zu.

Nachstehend ein Übersicht über die sogenannten Gesundheitsreformen der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1989. Sie können selbst sehen, dass die Reform fast immer eine Leistungskürzung mit sich brachte.


Gesundheitsreformgesetz
( GRG ) von 1989:


Arzneimittel, Verbandmittel:
Festlegung von Festbeträgen für Arzneimittel. Differenz zu teureren Mitteln trägt der Patient selbst. Bei Nichtfestbetragsmitteln Zuzahlung von 3,- DM

Hilfsmittel, Heilmittel:
Festbeträge für industriell gefertigte Produkte. Zuschuss für Brillengestell 20,- DM. Neue Brille nur bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Kontaktlinsen nur in besonders schweren Fällen. Bei physikalischer Therapie (z. B. Massagen) Eigenbeteiligung 10 %

Zahnbereich, Zahnersatz:
Festlegung von Zuschussgruppen für Zahnersatzleistungen: 50% Zuschuss und ggf. 10% Bonus

Krankenhaus:
Erhöhung der Zuzahlung durch Patient je Krankenhaustag auf: 10,- DM tägl., max. 140,- DM/Jahr

Fahrtkosten:
Ambulant keine Übernahme, ausser Rettungsfahrt. Bei stationärer Behandlung Übernahme mit 20,- DM Eigenbeteiligung des Patienten

Rentner:
Rückkehr in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR ) nur, wenn 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung

Fazit: Gesundheitsreform 1989 gleich Leistungskürzung in der gesetzlichen Krankenversicherung



1990/1991
:

Verdienstausfall:
Versteuerung von Krankentagegeldern bei gesetzlich Krankenversicherten (Freigrenze 800,- DM) Basis: Einkommenssteuergesetz § 32 b

Rentner:
ab 1.7.1990 6,4% Eigenanteil für Rentner zur gesetzlichenKrankenversicherung
ab 1.7.1991 6,1% Eigenanteil für Rentner zur Krankenversicherung

Zahnbereich, Zahnersatz:
Bonus nur, wenn regelmäßige Vorsorgebehandlung nachgewiesen wird. Bei mehr als 10 Jahren Vorsorgenachweis Bonus 15%
 

Gesundheits-Strukturgesetz ( GSG ) 1993:

Arzneimittel, Verbandmittel:
Preisabhängige Zuzahlung pro Medikament: für Versicherte über 18 Jahre bis 30,- DM/ 3,- DM, bis 50,- DM/ 5,- DM, über 50,- DM/ 7,- DM

Zahnbereich, Zahnersatz:
Große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich werden nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie nur noch für Kinder/Jugendliche (Ausnahme: Erwachsene mit schweren Kieferanomalien)

Krankenhaus:
Zuzahlung von 11,- DM/ Tag, max. für 14 Tage

Fahrtkosten:
Fahrtkosten zur ambulanten. Behandlung, die 20,- DM übersteigen, werden übernommen, wenn damit stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird

Fazit: Weitere Kürzungen in der gesetzliche Krankenversicherung


1994:


Arzneimittel, Verbandmittel:
Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre nach Packungsgrößen zwischen 3,- DM und 7,- DM, Zuzahlung auch bei Mitteln mit Festbetrag

Krankenhaus:
Zuzahlung von 12,- DM/ Tag, max. für 14 Tage



Erstes und zweites GKV-Neuordnungs-Gesetz ( 1. NOG, 2. NOG ) 1997

Arzneimittel:
Erhöhung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 9,-/11,-/13,- DM

Heilmittel, Hilfsmittel:
Zuzahlung: 15%, 20% Eigenbeteiligung an Kosten, die die gesetzlche Krankenkasse übernimmt

Sehhilfen:
Kein Zuschuss mehr für Brillengestelle

Zahnbehandlung, Zahnersatz:
Nur noch geringer Festzuschuss bei Zahnersatz. Kein Zahnersatz für Jahrgang 1979 und jünger. Einschränkungen bei Zahnbehandlung (z.B. keine implantologischen Leistungen). Keine Erstattung für Inlays

Krankenhaus:
Höhere Eigenbeteiligung bei stationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (Alte Bundesländer 25,- DM statt 12 DM, neue Bundesländer 20,- statt 9,- DM). Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus von 9,- DM (neue Bundesländer ) bzw. 12,- DM (alte Bundesländer) auf 14,- bzw. 17,- DM

Krankengeld:
Senkung auf 70% (vorher 80%) des Bruttoeinkommens, maximal 90% (vorher 100%) des Nettoeinkommens


Fazit: Noch mehr Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung


1999

Zahnersatz:
Geburtsjahrgänge 1979 und jünger erhalten wieder Zahnersatzleistungen. Statt Festzuschuss wieder prozentuale Erstattung von 50% bis 65%

Arzneimittel:
Senkung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 8.- / 9.- / 10.- DM



2002

Zahnersatz - Eigenanteil:
50 % der Kosten ohne Bonus
40 % der Kosten mit Bonus
35 % der Kosten bei Nachweis langjähriger Pflege


2004

Arzneimittel:
10% des Preises, mind. 5,- Euro max. 10,- Euro je Arzneimittel, nicht mehr als das Mittel kostet

Heilmittel:
Zuzahlung 10 % der Kosten + 10,- Euro pro Verordnung

Hilfsmittel:
Zuzahlung Bandagen, Einlagen, Kompressionstherapie 10 % der übernahmefähigen Kosten, mind. 5,- Euro, max. 10,- Euro

Krankenhausbehandlung:
Zuzahlung 10,- Euro pro Kalendertag für höchstens 28 Tage

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen:
Zuahlung 10,- Euro pro Kalendertag

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen:
Zuzahlung10,- Euro pro Kalendertag für höchstens 28 Tage

Zahnersatz - Eigenanteil:
50 % der Kosten ohne Bonus
40 % der Kosten mit Bonus
35 % der Kosten bei Nachweis langjähriger Pflege, wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog gestrichen

Arztbesuch:
Die Zuzahlung bei Arzt und Zahnarzt (Praxisgebühr) beträgt jeweils 10 Euro pro Quartal.
Die Zuzahlung entfällt bei Behandlung auf Überweisung in demselben Quartal - außerdem bei Kindern unter 18 Jahren, bei Schutzimpfungen, sowie bei Untersuchungen zur Vorsorge (z.B. Zahnkontrolle) und zur Früherkennung (z.B.Krebsvorsorge). Für Sozialhilfeempfänger gilt eine reduzierte Praxisgebühr von 1 Euro

Sehhilfen:
Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird auf Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Personen beschränkt

Zuzahlung:
Für die Zuzahlungen gilt grundsätzlich eine Jahresobergrenze von 2%
des Bruttoeinkommens.
Chronisch Kranke zahlen max. 1%. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den Zuzahlungen befreit

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente:
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
, sowie Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensqualität (z.B. Präparate zur Raucherentwöhnung, Viagra) müssen voll von den Versicherten bezahlt werden. Ausnahmen gelten bei Kindern unter 12 Jahren, Schwerkranken und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen

Sterbegeld - Entbindungsgeld:
Sterbegeld, Entbindungsgeld und Leistungen bei Sterilisation
(die nicht aus medizinischen Gründen geboten sind) sind aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen

Künstliche Befruchtung:
Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden nur noch eingeschränkt erstattet (Reduzierung auf 3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen zwischen 25 und 40 für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern) und mit einer Eigenbeteiligung von 50% belegt

Fahrkosten:
Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung
werden nur noch in Ausnahmefällen erstattet, Verlegungsfahrten nur noch bei medizinischer Notwendigkeit



2005

Zahnbereich - Zahnersatz:
Der Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher. Änderungen gibt es bei den Zuschüssen der Krankenkassen und bei der Finanzierung.
Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden ab Januar 2005 durch so genannte befundbezogenen Festzuschüsse ersetzt.
Ab 1. Juli 2005 zahlen außerdem gesetzlich Versicherte für Zahnersatz einen zusätzlichen, einkommensabhängigen Beitragssatz. Dieser wird mit dem im Rahmen der Gesundheitsreform ab 2006 vorgesehenen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zu einem einheitlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent zusammengezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gleichzeitig verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiterzugeben. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen wie mitversicherte Familienangehörige

Versicherten-Bonus:
Künftig müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Hausarztsysteme anbieten. Der Versicherte verpflichtet sich dabei, für ein Jahr, ausschließlich einen bestimmten Hausarzt bei der Erstbehandlung aufzusuchen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und kann mit einem Bonus verbunden werden. Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen Bonussysteme entwickeln (Bonus bei Teilnahme an Vorsorgeprogrammen ). Die Konditionen legen die Krankenkassen fest

Patientenquittung:
Auf Wunsch des Versicherten erhält er nach jeder Behandlung bzw. nach jedem Quartal vom Arzt oder von der Klinik eine Auflistung aller Leistungen und Kosten

Apotheken und Medikamente:
Der Apotheker verdient bei allen verschreibungspflichtigen Medikamenten ein einheitliches Abgabehonorar von 8,10 Euro.Er ist gleichzeitig verpflichtet auf Nachfrage des Versicherten, diesem ein preisgünstigere Alternative anzubieten, soweit es vom Arzt nicht anders verordnet wurde. Medikamente können künftig auch über das Internet und das Telefon bezogen werden. Bei rezeptfreien Medikamenten kann der Apotheker künftig den Preis selbst festlegen. Ein Preisvergleich wird sich deshalb lohnen

Finanzen der Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen in den Mitgliederzeitschriften ihre Ausgaben offen legen

2006

Es wird weiter am Gesundheitssystem herumgedoktort. Die Gsundheitsreform 2006 steht vor der Tür, ein Eckpunktepapier ist bereits verfasst. Nach Einschätzung mehrerer Experten wird auch diese Gesundheitsreform nicht die gewünschten Effekte bringen.Näheres folgt in Kürze.


Die obige Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht als Beratungsleistung zu verstehen.






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