Mit
der online Vergleich Krankenversicherung Berechnung können Sie
nahezu alle Anbieter der Krankenversicherung selbst schnell,
bequem und anonym berechnen und vergleichen. Ein Antrag für
den
gewünschten Tarif kann ebenfalls online einfach angefordert
werden.
Vergleichsberechnungen
sind möglich für die private Krankenvollversicherung,
die
Zusatzkrankenversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung und die
Krankentagegeldversicherung.
Wir
empfehlen Ihnen
Ihren Krankenversicherungsvergleich selbst zu berechnen, da bei
unterschiedlicher Wahl der Leistungen der Beitrag höher oder
niedriger ausfällt und Sie so den für Sie
günstigen Beitrag finden.
Die
Pflegeversicherung wurde in die
gesetzliche
Krankenversicherung und private Krankenversicherung
als Pflichtversicherung ( Pflegepflichtversicherung ) zum 1.
Januar 1995 eingeführt.
Seit dem 1. Januar 1995 sind Beiträge für
die
Pflegeversicherung zu zahlen, seit dem 1. April 1995 werden von der
Pflegeversicherung Leistungen für häusliche Pflege
gezahlt,
seit dem 1. Juli 1996 zahlt die Pflegeversicherung auch
Leistungen
für stationäre Pflege.
Wer ist in der Pflegeversicherung pflichtversichert?
Personen die gesetzlich krankenversichert sind, sind Pflichtmitglieder
in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Personen die die
gesetzliche Krankenversicherung als beitragfreie Mitglieder in der
Familienversicherung führt, werden auch in der gesetzlichen
Pflegeversicherung beitragsfrei versichert.
Wer eine private Krankenversicherung als
Vollkrankenversicherung
hat, ist in der private Pflegeversicherung pflichtversichert.
Es werden 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit
unterschieden:
Die private Pflegeversicherung und die gesetzliche
Pflegeversicherung
unterscheiden sich in den Leistungen nicht.
Wie hoch ist der Beitrag für die Pflegeversicherung?
gesetzliche Krankenversicherung:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt
1,7
Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höhe der
Beitragsbemessungsgrenze.
Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag für die gesetzliche
Pflegeversicherung zur Hälfte. Seit dem 1. Januar 2005
müssen
Kinderlose einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von
0,25
Prozent zahlen.Hieran beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
Personen
unter 23 Jahren und wer vor dem 1. Januar 1940 geboren ist und
kinderlos ist, muss den Zusatzbeitrag für Kinderlose
für die
Pflegeversicherung ebenfalls nicht zahlen.
Den vollen Beitrag für die gesetzliche
Pflegeversicherung
zahlen Selbständige allein.
Rentner zahlen seit dem 1. April 2004 ebenfalls den vollen Beitrag in
die Pflegeversicherung.
private Krankenversicherung:
Der Beitrag für die private Pflegeversicherung ist
abhängig vom Eintrittsalter und vom Geschlecht
unabhängig.
Die private Pflegeversicherung begrenzt den Beitrag auf den
Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Bei Verheirateten zahlt jeder einen eigenen Beitrag in die private
Pflegeversicherung. Sofern ein Ehepartner kein eigenes Einkommen hat
oder sein Einkommen unter 400 Euro liegt, ist der Beitrag für
die
private Pflegeversicherung auf 150% des Höchstbeitrages
für
beide Ehepartner beschränkt.
Kinder sind in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei
mitversichert.
Beihilfeberechtigte, Personen mit freier
Heilfürsorge sowie
Versorgungsempfänger und Familienangehörige zahlen in
die
private Pflegeversicherung einen reduzierten Beitrag, der sich nach dem
Eintrittsalter richtet oder den Höchstbeitrag je nach
Situation.
Für weitere
Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Sie erhalten hier
Vergleichsangebote für die private Krankenversicherung und
private Zusatzkrankenversicherung von unterschiedlichen
Versicherungsgesellschaften. Unser Krankenversicherungsvergleich ist kostenlos und
unabhängig. Wir bieten Angebote und Beratung rund um die
private Krankenversicherung, private Zusatzkrankenversicherung,
Zahnversicherung, Zahnzusatzversicherung sowie private
Burufsunfähigkeitversicherung und private Altersvorsorge.
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Zusatzkrankenversicherung, private und gesetzliche Krankenkasse,
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unabhängige Vergleiche rund um die private Krankenversicherung.
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