In der privaten Krankenversicherung wird das
Krankentagegeld ohne
Beschränkung der Leistungsdauer gezahlt. Die Zahlung des
Krankentagegeldes (private Krankenversicherung) wird in der
Regel drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw
Erwerbsunfähigkeit eingestellt.
Es werden in der privaten Krankenversicherung
bei der
Krankentagegeldversicherung Berufsgruppen unterschieden, die je nach
Risikograd unterschiedliche Beiträge für die
Krankentagegeldversicherung zahlen.
Die private Krankenversicherung erlaubt die
Versicherung von
Krankentagegeld bis zur Höhe des tatsächlichen
Nettoeinkommens. Hierzu zählen auch Eigenanteile für
die
Rentenversicherung und Krankenversicherung.
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