Vergleich private Krankenversicherung - private Krankenkasse

Krankentagegeldversicherung - Krankengeld

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Krankengeld gesetzliche Krankenversicherung:

Anspruchsvoraussetzungen:

Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer, für Arbeitslose, sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu. Bei Arbeitslosen ist zu beachten, das nur Arbeitslosengeld-I-Empfänger (Arbeitslosenhilfe-Empfänger bis 31. Dezember 2004) Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ab 1. Januar 2005) haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, soweit sie nicht auf Grund eines anderen Tatbestandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.

Beginn der Leistungszahlung:


Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens. Bei Beschäftigten ist dies das Ende der (in der Regel 6-wöchigen) Entgeltfortzahlung. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Bei Selbstständigkeit richtet sich der Beginn der Leistung nach der Satzung der Krankenkasse und der gewählten Versicherung. Manche gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige gar keine Versicherung mit Krankengeld an, bei anderen kann zwischen Krankengeldbeginn ab dem ersten Tag oder nach mehreren Wochen gewählt werden. Je früher der Krankengeldanspruch besteht, desto höher ist der Beitrag, den der Selbstständige an die Krankenkasse zu zahlen hat. Viele Selbstständige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wählen aus Kostengründen die Option ohne Krankengeldanspruch und versichern den Verdienstausfall privat. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

gesetzliche Krankenversicherung Leistungshöhe Krankengeld:

Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Krankengeldhöhe aus. Regelmäßig bedeutet z. B. bei Überstunden, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

Das Krankengeld ist grundsätzlich Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. Die Beitragsanteile des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern) übernimmt während des Krankengeldbezuges die Krankenkasse, wobei diese nur zu 80 Prozent (Regelentgelt) berücksichtigt werden. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit. Bei Arbeitslosen werden die Beiträge aus dem Krankengeld komplett von der Krankenkasse bezahlt. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt für den Kalendertag. Bezugszeiten von Krankengeld werden von Renten- und Arbeitslosenversicherung als Beitragszeiten angerechnet.

Effektiv beträgt das Netto-Krankengeld rund 75 Prozent (abhängig von der generellen Beitragspflicht und den Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung) des regelmäßigen Nettoverdienstes.

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld wird das Krankengeld in Höhe des Leistungsbetrages des Arbeitslosengeldes gewährt.

Quelle: Wikipedia


Krankentagegeld - private Krankenversicherung:

In der privaten Krankenversicherung wird das Krankentagegeld ohne Beschränkung der Leistungsdauer gezahlt. Die Zahlung des Krankentagegeldes ( private Krankenversicherung ) wird in der Regel drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit eingestellt.
Es werden in der privaten Krankenversicherung bei der Krankentagegeldversicherung Berufsgruppen unterschieden, die je nach Risikograd unterschiedliche Beiträge in die private Krankenversicherung für die Krankentagegeldversicherung zahlen.
Die private Krankenversicherung erlaubt die Versicherung von Krankentagegeld bis zur Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens. Hierzu zählen auch Eigenanteile für die Rentenversicherung und Krankenversicherung.


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