Vergleich private Krankenversicherung - private Krankenkasse

Kündigung

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Die private Krankenversicherung kann durch den Versicherer nicht gekündigt werden, soweit es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, weil die Versicherungsunternehmen, die die private Krankenversicherung anbieten, auf das Recht der ordentlichen Kündigung in ihren Versicherungsbedingungen verzichten. Ausnahmen hiervon gibt es für die Tagegeldversicherung und Krankenhaustagegeld Versicherung. Bei diesen kann der Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Aber bei Bestehen einer privaten Vollkrankenversicherung verzichten die meisten Versicherungsgesellschaften auch auf dieses Recht der ordentlichen Kündigung.

Die private Krankenversicherung kann den Vertrag bei Zahlungsverzug im Rahmen des Mahnverfahrens kündigen. Aber durch das Gesundheitsreformgesetz und die hiermit verbundene Versicherungspflicht sind hier erhebliche Hürden entstanden.

Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (falsche Angaben bei Antragstellung) kann die private Krankenversicherung vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten..

Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer:

Die private Krankenversicherung kann vom Versicherungsnehmer gekündigt werden, zum Ablauf jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten, fühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Vertraglaufzeit.

Die private Krankenversicherung kann auserdem gekündigt werden, bei einer Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung, bei Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht und bei Erlangung von freier Heilfürsorge.

 
Kündigung gesetzliche Krankenversicherung:
 
Die gesetzliche Krankenversicherung kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende des übernächsten Monats gekündigt werden. Gesetzlich pflichtversicherte Personen müssen, wenn sie ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung kündigen zu einer anderen gesetzlichen wechseln.

Personen, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können zu einer privaten Krankenversicherung oder einer anderen Krankenkasse wechseln.
Wer zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechselt, ist an diese Mitgliedschaft für 18 Monate gebunden. 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.

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