Die Jahresarbeitsentgeltgrenze stellt die Verdienstgrenze dar, ab der
Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind. Sie lwird
jährlich neu festgelegt.
Arbeitnehmer die mit ihrem Einkommen drei Jahre über
dieser
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, können sich entscheiden, ob
sie
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben
wollen oder ob die private Krankenversicherung für sie die
bessere
Wahl ist.
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