Kosten für Heilpraktiker Behandlungen werden in der privaten
Krankenversicherung im Regelfall bezahlt. Einige Grundschutztarife
schliessen Heilpraktikerleistungen jedoch aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für
Heilpraktikerleistungen meist nicht.
Heilpraktiker ist eine
in Deutschland
geschützte
Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem
deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis
besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine
ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker
übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu
den freien Berufen im Sinne von § 18
Einkommensteuergesetz. Für weitere
Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
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