Die
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet
für Angestellte und Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres in dem
die
Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAE ) in drei aufeinander folgenden Jahren
überschritten wird und das Einkommen auch im
folgenden Jahr über dieser Grenze liegt.
Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben unter obiger
Voraussetzung die Wahl zwischen gestzlicher und pribvater
krankenversicherung. Sie können dann in die
private Krankenversicherung wechseln, sofern
die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch im nächsten Jahr
überschritten wird oder bereits im Vorjahr
überschritten
wurde.
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