Die
private Krankenversicherung muss aufgrund von
Kostensteigerungen
im Gesundheitswesen und erhöhten Inanspruchnahmen von
Leistungen
die Beiträge zu gegebener Zeit erhöhen.
Hierzu vergleicht die private Krankenversicherung mindestens
einmal im
Jahr die kalkulierten mit den tatsächlichen
Leistungsaufwendungen.
Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als 10
Prozent,
überprüft die private Krankenversicherung die Tarife
und
passt die Beiträge an. Die Beitragsanpassung muss von einem
unabhängigen Treuhänder genehmigt werden.
Anstatt den zu zahlenden Beitrag zu erhöhen, kann
die private
Krankenversicherung alternativ auch die vereinbarte Selbstbeteiligung
erhöhen.
Bei einer Beitragsanpassung kann der Versicherungsnehmer
aufgrund eines
auserordentlichen Kündigungsrechtes die private
Krankenversicherung kündigen.
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung muss
innerhalb
von
4 Wochen nach Zugang der Kenntnis der Beitragsanpassung erfolgen.
Bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung
gingen
bisher die erworbenen
Alterungsrückstellungen verloren, durch das
Gesundheitsreformgesetz das seit 2009 gilt, besteht die
Möglichkeit bei einem Wechsel der PKV die bisher erworbenen
Altersrückstellungen zumindest teilweise auf den neuen
Krankenversicherer zu übertragen.
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