Die
Beihilfe stellt ein eigenständiges
Krankenfürsorgesystem
für Beamte dar. Der Dienstherr beteiligt sich hierbei an den
Krankheitskosten der Beamten.
Die Beihilfe wird personen- oder familienbezogen gewährt und
je
nach Art des Beihilfeträgers unterschieden in Bundesbeihilfe
oder
Landesbeihilfe.
Die private Krankenversicherung bietet Tarife für
Beamte und
Beamtenanwärter an, die die von der Beihilfe nicht gedeckten
Krankheitskosten übernimmt.
Für Beamtenanwärter ist die private
Krankenversicherung durch
spezielle Beamtenanwärtertarife günstiger als
für Beamte
die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Soldaten , Polizeibeamte und Beamte der Grenzschutzes haben
in der
Regel Anspruch auf freie Heilfürsorge. Für sie gelten
besondere Bestimmungen.
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