Die gesetzliche
Krankenversicherung leistet
in der Krankengeldversicherung höchstens für 78
Wochen
innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Kommt
während
der Arbaitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu wird de
Leistungsdauer hierdurch nicht verlängert.
De private Krankenversicherung hat in der Regel keine
Leistungseinschränkungen in der Krankentagegeldversicherung.
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Krankentagegeldversicherung.
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