Angestellte
und Arbeitnehmer die eine private Krankenversicherung als
Krankenvollversicherung haben, haben einen Anspruch auf eine Zahlung
von fünfzig Prozent der Beiträge von Ihrem
Arbeitgeber.
Diese Zahlung des Arbeitgebers heisst Arbeitgeberzuschuss.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die
private
Krankenversicherung ist beschränkt auf 50% des
durchschnittlichen
Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser
duchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen
wird
amtlich jährlich zum 01. Juli festgestellt.
Der besondere Vorteil für Arbeitnehmer die eine
private
Krankenversicherung haben ist, dass sich der Arbeitgeber auch an den
Tarifen mit einem Zuschuss beteiligt, deren Leistungen über
die
Versorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Hierzu
gehören beispielsweise Tarife der privaten
Krankenversicherung die Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und
Chefarztbehandlung
im
Krankenhaus abdecken, aber auch Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld und
Kurkostenversicherung.
Gesetzlich Krankenversicherte können keinen
Arbeitgeberzuschuss zu
diesen Mehrleistungen erhalten. Ihnen bleibt nur die Wahl diese Tarife
privat über eine private Zusatzkrankenversicherung
abzuschliessen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben für
die Ihr
Arbeitgeber Arbeitgeberzuschüsse zahlt, brauchen Sie auch
keine
Beitragsrückerstattungen an den Arbeitgeber
zurückzuzahlen.
Die Beitragsrückerstattung steht ausschliesslich dem
Versicherten
zu.
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