Bei
der Antragstellung für eine private
Krankenversicherung muss
der Antragsteller alle ihm bekannten Umstände anzeigen, die
für den Versicherer zur Beurteilung und Übernahme des
Risikos
erheblich sind.
Dies sind alle Umstände nach denen die private
Krankenversicherung
im Antrag schriftlich und ausdrücklich fragt. Insbesondere
zählen hierzu die Fragen nach Vorerkrankungen und dem
Gesundheitszustand.
Wird eine Gesundheitsfrage nicht beantwortet gilt dies im
Antrag als
Verneinung.
Der Antragsteller für die private Krankenversicherung kann
sich
nicht darauf berfen, das er eine Erkrankung für unerheblich
gehalten hat. Die Beurteilung was erheblich ist obliegt einzig und
allein dem Versicherungsunternehmen.
Der Antragsteller für eine private Krankenversicherung muss
bis
zur Annahme des Antrags durch die private Krankenversicherung alle neu
hinzukommenden Krankheiten melden.
Wird diese Anzeigepflicht bei der Antragstellung verletzt,
kann die
private Krankenversicherung von Beginn an vom
Krankenversicherungsvertrag zurücktreten.
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