Die private Krankenversicherung kennt
die allgemeinen Versicherungsbedingungen als sogenannte Musterbedingungen
für die private Krankenversicherung.
Die Musterbedingungen gelten für alle privaten
Krankenversicherer.
Die Tarifbedingungen können zum Vorteil des
Versicherungsnehmers
geändert werden und regeln welche Leistungen der Versicherer
letztendlich über die Musterbedingungen hinaus erbringt.
Die Musterbedingungen für die private
Krankenversicherung
werden
unterschieden in die Musterbedingungen in die Musterbedingungen
für die Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeld (
MBKK ) Versicherung und die Musterbedingungen für die
Krankentagegeldversicherung ( MBKT ).
Da sie von Zeit zu Zeit geändert werden haben die
Musterbedingungen die Jahreszahl der Änderung nach der
Bezeichnung, z. B. MBKK 94.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten
Krankenversicherung setzen sich zusammen aus dem Teil I (
Musterbedingungen und Tarifbedingungen ) und dem Teil II (
Versicherungsbedingungen und Tarif ).
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